Werbeverbot für Ärzte: Was ist erlaubt und was nicht?
Das Werbeverbot für Ärzte ist ein wichtiges Thema für die Ärzteschaft in Österreich. Viele Ärzte und Ärztinnen stehen vor der Herausforderung, ihre Praxis und ihre Leistungen bekannt zu machen, ohne gegen die Werberichtlinie oder das Ärztegesetz zu verstoßen. Doch was genau ist erlaubt, welche Einschränkungen gibt es, und welche Möglichkeiten bleiben, um auf legale Weise Patienten zu informieren? Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick.
Das Werbeverbot für Ärzte und Ärztinnen: Die rechtlichen Grundlagen
Das Werbeverbot für Ärzte ist in Österreich gesetzlich verankert. Es dient dem Schutz der Öffentlichkeit vor irreführenden oder marktschreierischen Werbemaßnahmen. Das Ärztegesetz sowie die österreichische Ärztekammer legen klare Regeln fest, was erlaubt ist und was nicht. Ziel ist es, das Standesansehen zu wahren und sicherzustellen, dass Patienten nicht durch aggressive Werbung beeinflusst werden.
Was genau ist verboten?
- Marktschreierische Darstellung: Übertriebene, sensationelle oder reißerische Werbung ist nicht erlaubt.
- Vorher-Nachher-Bildern: Besonders in der ästhetischen Medizin ist der Einsatz von Vorher-Nachher-Bildern untersagt.
- Irreführende Aussagen: Jede Art von Werbung, die nicht auf medizinisch anerkannten Erkenntnissen beruht, ist unzulässig.
- Vergleiche mit anderen Ärzten: Ärzte dürfen sich nicht in Konkurrenz zueinander stellen.
- Preiswerbung: Rabatte oder Sonderangebote sind nicht zulässig.
- Direktwerbung per E-Mail oder Post an potenzielle Patienten ist untersagt.
Was ist erlaubt?
Trotz strenger Regeln gibt es einige Möglichkeiten, die eigene Praxis legal zu präsentieren:
- Eine informierende Praxiswebsite ist gestattet.
- Social-Media-Präsenz mit fachlichen Inhalten ist erlaubt.
- Neutrale Angaben zur eigenen Tätigkeit, etwa auf Fachportalen, sind möglich.
- Ein Schild oder Ordinationsschild darf die Ordination kennzeichnen.
- Veröffentlichungen in Medien, die sachlich über die Praxis berichten, sind erlaubt.

Die Rolle der österreichischen Ärztekammer
Die österreichische Ärztekammer überwacht die Einhaltung der Vorschriften. Verstöße gegen das Werbeverbot können Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen. Ärzte sollten sich daher bei Unsicherheiten direkt an die Kammer wenden, um eine Abmahnung oder Strafe zu vermeiden.
Praxiswebsite: Was ist nun erlaubt?
Eine gut gestaltete Website der Praxis ist ein wichtiger Bestandteil des Marketings für Ärzte. Sie darf sachliche Informationen über die Praxis, Leistungen, Ordinationszeiten und Kontaktdaten enthalten. Es dürfen jedoch keine reißerische Werbung eingesetzt werden. Wichtig ist, dass alle Inhalte auf Fakten basieren und nicht irreführend sind.
Social Media und Online-Marketing
Ärzte dürfen in sozialen Medien aktiv sein, jedoch mit Bedacht. Eine fachliche Aufklärung über bestimmte Themen oder Vorsorge-Maßnahmen ist erlaubt, während direkte Patientenwerbung problematisch sein kann. In sozialen Medien gilt: Sachlichkeit vor Selbstdarstellung.

Wie sieht es mit Online-Tools aus?
Auch im digitalen Bereich gibt es klare Vorgaben für Ärzte. Während einige Maßnahmen wie Suchmaschinenoptimierung (SEO) erlaubt sind, unterliegen bezahlte Werbeanzeigen über Google Ads strengen Einschränkungen.
SEO: Erlaubt, aber mit Bedacht
Suchmaschinenoptimierung (SEO) ist eine legale Möglichkeit, die Sichtbarkeit der Praxiswebsite zu verbessern. Ärzte dürfen informative Inhalte erstellen, relevante Keywords nutzen und ihre Website technisch optimieren, um in den Suchergebnissen besser gefunden zu werden. Wichtig ist, dass alle Inhalte sachlich formuliert sind und keine reißerischen oder werblichen Aussagen enthalten. Ein transparenter, gut strukturierter Webauftritt hilft nicht nur bei der Patientengewinnung, sondern auch dabei, vertrauensvolle Informationen bereitzustellen.
Google Ads: Erlaubt, aber stark eingeschränkt
Bezahlte Anzeigen über Google Ads sind für Ärzte grundsätzlich möglich, unterliegen jedoch strengen Regeln. Werbliche Aussagen, Preisangaben oder marktschreierische Formulierungen sind nicht gestattet. Besonders vorsichtig müssen Ärzte bei Anzeigen für ästhetische Behandlungen sein, da hier spezielle Werbebeschränkungen gelten. Die Anzeigen sollten neutral und informativ gehalten werden, um keine Verstöße gegen das Werbeverbot zu riskieren. Vor der Schaltung einer Kampagne empfiehlt es sich, rechtliche Vorgaben genau zu prüfen oder eine Beratung einzuholen
Besondere Regelungen für bestimmte Fachgebiete
Je nach Fachgebiet können unterschiedliche Einschränkungen gelten. Besonders streng sind die Vorschriften in den folgenden Bereichen:
- Plastische Chirurgie – Strikte Vorgaben zur Werbung, insbesondere bei Bildmaterial, um unrealistische Erwartungen zu vermeiden.
- Zahnmedizin – Eingeschränkte Werbemöglichkeiten für ästhetische Behandlungen, um irreführende Darstellungen zu verhindern.
- Ästhetische Dermatologie – Besondere Anforderungen bei der Darstellung von Ergebnissen, um einen seriösen Eindruck zu wahren.
In all diesen Bereichen, einschließlich der Werbung für sonstige medizinische Produkte sowie Dienstleistungen, müssen besonders strenge Richtlinien von Arztpraxen beachtet werden, um sowohl die Wahrung der Patientensicherheit als auch die Einhaltung ethischer Standards sicherzustellen.


Werbung im Zusammenhang mit der Ausübung des Berufes
Die Werbemöglichkeiten für Ärzte sind eng mit der Ausübung ihres Berufes verknüpft. Informationen zu Vorsorge und Kontrolluntersuchungen, etwa durch den Mutter-Kind-Pass, sind gestattet. Auch sachliche Berichterstattung über eine Ordinationsnachfolge oder eine neue Ordination ist erlaubt.
Fazit des Werbeverbot Arzt
Das Werbeverbot für Ärzte stellt klare Grenzen für Werbemaßnahmen auf, lässt aber dennoch gewisse Möglichkeiten zu. Eine gut strukturierte Praxiswebsite, sachliche Informationen und ein professioneller Auftritt in sozialen Medien sind erlaubt. Wer sich unsicher ist, sollte sich an die österreichische Ärztekammer wenden, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Ein seriöses und professionelles Auftreten stärkt langfristig das Standesansehen und fördert das Vertrauen der Patienten.