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Barrierefreie Website - Pflicht, Chance und Zeichen für Inklusion

Digitale Barrierefreiheit ist längst nicht mehr nur ein „Nice-to-have“, sondern ist seit dem 28. Juni 2025 gesetzlich verpflichtend. Mit dem neuen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) – einem wichtigen Teil der EU-Richtlinie und des European Accessibility Act, gestützt auf EN 301 549 – wird die Gleichberechtigung im digitalen Raum gestärkt.

Wer eine Website betreibt ist zukünftig dazu verpflichtet, digitale Inhalte so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich und verständlich sind. Barrierefreiheit bedeutet dabei nicht nur gesetzliche Konformität, sondern bringt auch viele Vorteile: bessere Nutzerfreundlichkeit, höhere Reichweite und ein starkes Zeichen für gesellschaftliche Verantwortung.

In einer digital-dominierenden Welt, in der viele Dienstleistungen und Dienste über das Internet laufen, ist der uneingeschränkte Zugang zu digitalen Seiten, Anwendungen und Informationen unerlässlich.

In diesem Überblick erfahren Sie, welche Anforderungen auf Sie zukommen, was bei der Umsetzung zu beachten ist – und wie Sie Ihre Website Schritt für Schritt barrierefrei gestalten.

Warum barrierefrei? - Barrierefreiheitsgesetz 2025 

Ab dem Stichtag 28.06.2025 müssen alle Internetauftritte und barrierefreien Websites in Österreich und Europa strikt gesetzlich verpflichtet sein. Mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) wird das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz erweitert: Neben der analogen Unterstützung – wie barrierefreie Zugänge, visuelle Anzeigen oder Leitsysteme am Boden – rückt nun verstärkt auch die digitale Barrierefreiheit in den Fokus. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen sowohl im physischen als auch im digitalen Raum eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

Das BaFG schreibt vor, dass Webseiten ab diesem Zeitpunkt Barrierefreiheit Level AA, noch besser wäre AAA erfüllen müssen. Wie diese Level erreicht werden kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Jede Person die eine Website betreibt, ob Unternehmen, Shop, Arztpraxis oder Privatperson, ist somit von diesem Gesetz betroffen. Jeder der einen Onlineauftritt durch eine Website hat, muss sich darum kümmern, Barrierefreiheit zu etablieren.

Ausnahmen

Eine Ausnahme vom Barrierefreiheitsgesetz gilt für Kleinunternehmer mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2. Mio Euro.

Dennoch empfiehlt es sich auf eine barrierefreie Website umzusteigen, da man dadurch auch ein Zeichen für Inklusion und Verbundenheit setzt. Eine solche Website kann von jeder Person besucht werden, unabhängig von ihrer geistlichen und körperlichen Fähigkeit.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Kurz gesagt: Eine barrierefreie Website, Web-Angebote, Online Shops und Apps gelten als barrierefrei, wenn alternative Inhalte bereitgestellt werden – Videos mit Untertiteln, Bilder mit ALT-Text etc. So überwinden wir Barrieren und ermöglichen allen Menschen Zugang.

 Die vorhin erwähnten Level der Barrierefreiheit sind somit wie folgt definiert:

Die wichtigsten Kriterien für eine barrierefreie Website

Auf diese Punkte sollten Sie nun besonders achten, wenn Sie Ihre Website barrierefrei gestalten:

Tipps zum Design von barrierefreien Webseiten

Menschen können aufgrund verschiedenster Beeinträchtigung unterschiedliche Dinge nicht so wahrnehmen wie andere. Daher unterstützt ein barrierefreies Design genau diese Menschen.

Visuelle Beeinträchtigung

Menschen mit Sehbehinderung benutzen meist Hilfstechnologien welche sie und ihre Augen unterstützen, eine Website leichter zu lesen. Somit helfen folgende Umsetzung des Designs der Website:

Frau im Rollstuhl sitzt mit Laptop im Schoß
Person zeigt Gebärdensprache vor Laptop

Auditorische Beeinträchtigung

Für Menschen mit Hörbehinderung sind Videos und Audios mit Untertitel essenziell. Daher sollten Sie diese Punkte in Ihre Website einbauen:

Motorische/Sensorische Beeinträchtigung

Maus und Tastatur können für Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen kaum bis gar nicht benutzt werden. Somit ist es wichtig, dass eine Website gut und einfach bedienbar ist.

Mann arbeitet am Laptop
Mann im Rollstuhl mit Laptop am Schoß

Weitere Tipps

Warum ist Barrierefreiheit wichtig?

Barrierefreiheit gewinnt zunehmend an Bedeutung – nicht nur wegen gesetzlicher Vorgaben, sondern auch durch gesellschaftliche Entwicklungen. Menschen mit Behinderungen sowie ältere Menschen sind aktive Internetnutzer*innen. Während altersbedingte Einschränkungen wie nachlassendes Seh- oder Hörvermögen zunehmen, gibt es viele Menschen mit dauerhaften oder vorübergehenden Behinderungen, die auf digitale Barrierefreiheit angewiesen sind. Barrierefreie Websites ermöglichen beiden Gruppen, digitale Angebote gleichberechtigt zu nutzen.

Zudem profitieren alle Nutzer*innen von barrierefreier Gestaltung: Klare Strukturen, einfache Sprache und gute Lesbarkeit machen Webseiten übersichtlicher und angenehmer – auch für mobile Nutzer*innen oder in stressigen Alltagssituationen.

Faktoren wie gute Lesbarkeit, klare Struktur und zugängliche Navigation verbessern nicht nur die Usability, sondern erhöhen auch die Conversion-Rates und Nutzerzufriedenheit auf Ihrer Seite.

Nicht zuletzt stärken barrierefreie Websites das Image von Unternehmen. Sie zeigen gesellschaftliche Verantwortung und fördern Inklusion – was sich positiv auf das Vertrauen von Kund*innen, Partnern und Mitarbeitenden auswirkt.

Kontaktieren Sie uns – wir machen Ihre Website barrierefrei!

Wir von Medimarketing unterstützen Sie dabei, Ihre Ärztewebsite barrierefrei, benutzerfreundlich und zukunftssicher zu gestalten. So stellen Sie sicher, dass Ihre Inhalte für wirklich alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von Einschränkungen oder technischen Hürden.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit meint, dass Websites, Apps und digitale Inhalte so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen – uneingeschränkt genutzt werden können. Dazu zählen u. a. Untertitel bei Videos, beschreibende ALT-Texte bei Bildern, gut lesbare Schriftgrößen oder Navigation per Tastatur.

Das BaFG tritt mit 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen die meisten Websites in Österreich (und der EU) barrierefrei zugänglich sein.

Alle, die eine Website betreiben – vom Onlinehandel über Dienstleistungsanbieter bis hin zu Informationsportalen oder Gesundheitsberufen. Nur Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz sind ausgenommen.

Diese Levels stammen aus den WCAG-Richtlinien. Level A ist das Mindestmaß an Barrierefreiheit, AA gilt als Standard, AAA stellt den höchsten – oft nicht vollständig erreichbaren – Anspruch dar. Für die Umsetzung des BaFG wird mindestens Level AA empfohlen.

Barrierefreiheit verbessert die Nutzererfahrung für alle, stärkt Ihre Marke, erhöht Ihre Reichweite und sorgt für bessere Auffindbarkeit in Suchmaschinen. Außerdem ist sie ein klares Signal für Inklusion, Verantwortung und moderne Kommunikation.

Dazu zählen u. a.:

  • Alt-Texte für Bilder
  • Untertitel für Videos
  • ausreichende Kontraste
  • gut erkennbare Schriften
  • einfache Navigation
  • responsives Design
  • Tastaturbedienbarkeit
  • klare, verständliche Sprache

Es gibt verschiedene Tools wie den WAVE Accessibility Checker oder den BITV-Test. Am besten ist jedoch ein umfassender Check durch Expertinnen – idealerweise inklusive Tests mit echten Nutzerinnen mit Einschränkungen.

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